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Fristencheck · Gebäudemodernisierungsgesetz

Geerbt, gekauft, geschenkt: Trifft Sie die Nachrüstpflicht?

Seit dem 29. Juli 2026 ersetzt das GModG das Gebäudeenergiegesetz. Wer ein Haus übernimmt, muss unter Umständen zwei Bauteile nachrüsten — innerhalb von zwei Jahren oder sofort. Der Check zeigt Ihnen, wo Sie stehen.

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Kurzantwort

Wen trifft die Nachrüstpflicht nach dem GModG?

Alle Wohngebäude — mit einer Ausnahme: Wer am 1. Februar 2002 in einem Haus mit höchstens zwei Wohnungen selbst eine davon als Eigentümer bewohnte, war befreit. Diese Ausnahme endet mit dem ersten Eigentümerwechsel danach; ab diesem Tag laufen zwei Jahre. Ist das Fenster verbraucht, ist die Maßnahme sofort fällig.

60-Sekunden-Check

Läuft Ihre Frist schon?

Fünf Fragen, keine Anmeldung. Danach wissen Sie, ob die Nachrüstpflicht Sie trifft — und ob Ihnen zwei Jahre bleiben oder die Maßnahme längst fällig ist.

Eine erste Einordnung nach § 35 Abs. 3 und § 69 Abs. 4 GModG, keine Rechtsberatung. Ihre Antworten bleiben in Ihrem Browser — wir speichern nichts.

Das Wichtigste in Kürze

Zwei Bauteile, eine Frist — keine Vollsanierung.

Die im Ergebnis genannten Schritte stammen aus dem Leitfaden „Geerbt oder gekauft“. Dort ist jeder ausführlich beschrieben, mit Tabellen und Selbsttest.

Was nachzurüsten ist

Die oberste Geschossdecke — U-Wert höchstens 0,24 — und die Leitungen im unbeheizten Keller. Nicht die Heizung. Nicht die Fassade.

Ab wann die Frist läuft

Zwei Jahre ab dem ersten Eigentumsübergang nach dem 1. Februar 2002. Oft ist das nicht Ihrer. Beim Erbfall zählt der Todestag, beim Kauf die Umschreibung im Grundbuch.

Was Sie nicht sofort tun müssen

Die Austauschpflicht für alte Kessel ist entfallen, für die Außenwand gibt es keine Nachrüstpflicht. Feuchteschäden, ein undichtes Dach oder Asbestzement warten dagegen nicht.

Wie es weitergeht

Ihr Ergebnis ist der Anfang, nicht das Ende.

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Der Leitfaden

Sechs Schritte vom Datum des Eigentumsübergangs bis zur Prüfung der Ausnahmen — jeder endet mit etwas, das Sie in der Hand halten. Kostenlos per E-Mail.

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Das Erstgespräch

20 Minuten per Video oder Telefon, kostenlos. Zur Orientierung: Wir ordnen Ihr Ergebnis ein und sagen Ihnen, welcher nächste Schritt passt. Ihre Fragen im Einzelnen beantworten wir in der Altbau-Sprechstunde (60 Minuten per Video, 149 € inkl. MwSt.); Ortstermine erfolgen nach Angebot.

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Weitersagen

Kennen Sie jemanden, der gerade geerbt oder gekauft hat? Der Check ist unter sustainabim.com/fristcheck erreichbar.

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Zum Weiterlesen: Haus geerbt: Welche Sanierungspflichten gelten nach dem GModG? · Eigentümerwechsel: Ab wann läuft die Frist? · alle Ratgeber · Altbau-Check für Dresden und Umgebung

Häufige Fragen

Zum Check und zur Frist.

Welcher Tag zählt als Eigentumsübergang?

Beim Erbfall der Todestag des Erblassers: Das Eigentum geht unmittelbar und kraft Gesetzes über (§ 1922 BGB), Erbschein und Grundbuchberichtigung verschieben nichts. Beim Kauf zählt nicht die Beurkundung beim Notar, sondern die Umschreibung im Grundbuch — dazwischen liegen in der Praxis Wochen bis Monate. Auch eine Schenkung oder Überschreibung ist ein Eigentümerwechsel.

Was passiert, wenn die Frist abgelaufen ist?

Dann ist die Nachrüstung sofort fällig, und ein Verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit (§ 108 GModG). Praktisch fällt er meist an anderer Stelle auf — beim Verkauf, beim Bauantrag oder bei der Feuerstättenschau — und drückt dann auf den Preis. Abgelaufen ist trotzdem keine Katastrophe: Die Maßnahme gehört in die nächste ohnehin geplante Baumaßnahme.

Bekommt jeder neue Eigentümer zwei Jahre?

Nein. Die zwei Jahre sind eine einmalige Übergangsregel und knüpfen an den ersten Eigentumsübergang nach dem 1. Februar 2002 an. Hat das Haus seitdem schon einmal den Eigentümer gewechselt, ist dieses Fenster verbraucht; ein zweiter Verkauf eröffnet kein neues. Die Kette steht mit Daten in Abteilung I des Grundbuchs.

Speichert der Check meine Antworten?

Nein. Der Check rechnet ausschließlich in Ihrem Browser; die Antworten verlassen Ihr Gerät nicht und werden weder gesendet noch gespeichert. Gezählt wird wie auf allen Seiten nur der Aufruf als Tageszahl — ohne Cookie, ohne IP-Adresse, ohne Bezug zu einer Person.

Ersetzt das Ergebnis eine Prüfung?

Nein. Der Check ist eine erste Einordnung nach § 35 Abs. 3 und § 69 Abs. 4 GModG und keine Rechtsberatung. Ob eine Ausnahme in Ihrem Fall trägt — Denkmalschutz, wirtschaftliche Unzumutbarkeit, Bagatellgrenze —, entscheiden die untere Bauaufsicht, die Denkmalbehörde oder Ihre Rechtsberatung.