Geerbt, gekauft, geschenkt: Trifft Sie die Nachrüstpflicht?
Seit dem 29. Juli 2026 ersetzt das GModG das Gebäudeenergiegesetz. Wer ein Haus übernimmt, muss unter Umständen zwei Bauteile nachrüsten — innerhalb von zwei Jahren oder sofort. Der Check zeigt Ihnen, wo Sie stehen.
- Fünf Fragen
- Ohne Anmeldung
- Antworten bleiben in Ihrem Browser
Läuft Ihre Frist schon?
Fünf Fragen, keine Anmeldung. Danach wissen Sie, ob die Nachrüstpflicht Sie trifft — und ob Ihnen zwei Jahre bleiben oder die Maßnahme längst fällig ist.
Eine erste Einordnung nach § 35 Abs. 3 und § 69 Abs. 4 GModG, keine Rechtsberatung. Ihre Antworten bleiben in Ihrem Browser — wir speichern nichts.
Zwei Bauteile, eine Frist — keine Vollsanierung.
Die im Ergebnis genannten Schritte stammen aus dem Leitfaden „Geerbt oder gekauft“. Dort ist jeder ausführlich beschrieben, mit Tabellen und Selbsttest.
Die oberste Geschossdecke — U-Wert höchstens 0,24 — und die Leitungen im unbeheizten Keller. Nicht die Heizung. Nicht die Fassade.
Zwei Jahre ab dem ersten Eigentumsübergang nach dem 1. Februar 2002. Oft ist das nicht Ihrer. Beim Erbfall zählt der Todestag, beim Kauf die Umschreibung im Grundbuch.
Die Austauschpflicht für alte Kessel ist entfallen, für die Außenwand gibt es keine Nachrüstpflicht. Feuchteschäden, ein undichtes Dach oder Asbestzement warten dagegen nicht.
Ihr Ergebnis ist der Anfang, nicht das Ende.
Der Leitfaden
Sechs Schritte vom Datum des Eigentumsübergangs bis zur Prüfung der Ausnahmen — jeder endet mit etwas, das Sie in der Hand halten. Kostenlos per E-Mail.
Leitfaden anfordern →Das Erstgespräch
20 Minuten per Video oder Telefon, kostenlos. Zur Orientierung: Wir ordnen Ihr Ergebnis ein und sagen Ihnen, welcher nächste Schritt passt. Ihre Fragen im Einzelnen beantworten wir in der Altbau-Sprechstunde (60 Minuten per Video, 149 €); Ortstermine erfolgen nach Angebot.
Erstgespräch buchen →Weitersagen
Kennen Sie jemanden, der gerade geerbt oder gekauft hat? Der Check ist unter sustainabim.com/fristcheck erreichbar.
Zum Weiterlesen: Haus geerbt: Welche Sanierungspflichten gelten nach dem GModG? · Eigentümerwechsel: Ab wann läuft die Frist?