Geerbt oder gekauft. Und jetzt sanierungspflichtig?
Die Schlagzeilen sagen Sanierungspflicht. Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz verlangt zwei Bauteile und eine Frist — die oft früher abläuft, als Sie denken. Der Leitfaden zeigt in sechs Schritten, woran Sie sind.
Kostenlos anfordern ↓- Warum Ihre Zwei-Jahres-Frist oft nicht ab Ihrem Grundbucheintrag läuft — und womöglich längst abgelaufen ist
- Welche zwei Bauteile Sie wirklich nachrüsten müssen — und warum Heizung und Fassade nicht dazugehören
- Sechs Schritte in der richtigen Reihenfolge, jeder mit einem klaren „erst fertig, wenn“
- Selbsttest und Glossar: danach lesen Sie jedes Angebot und jeden Behördenbrief sicherer
PDF · 13 Seiten · Stand September 2026
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Sie bekommen eine E-Mail mit dem Link. Ein Klick, und die Datei gehört Ihnen.
Läuft Ihre Frist schon?
Fünf Fragen, keine Anmeldung. Danach wissen Sie, ob die Nachrüstpflicht Sie trifft — und ob Ihnen zwei Jahre bleiben oder die Maßnahme längst fällig ist.
Eine erste Einordnung nach § 35 Abs. 3 und § 69 Abs. 4 GModG, keine Rechtsberatung. Ihre Antworten bleiben in Ihrem Browser — wir speichern nichts.
Die Schlagzeile sagt Sanierungspflicht. Das Gesetz sagt: zwei Bauteile.
Seit dem 29. Juli 2026 ersetzt das Gebäudemodernisierungsgesetz das Gebäudeenergiegesetz. Der Pflichtenkatalog für ein geerbtes oder gekauftes Haus ist dabei kürzer geworden, nicht länger.
„Ich muss das Haus jetzt energetisch auf Stand bringen.“
Nachzurüsten sind zwei Bauteile: oberste Geschossdecke und Leitungen in unbeheizten Räumen.
„Die zwei Jahre laufen ab meinem Grundbucheintrag.“
Sie laufen ab dem ersten Eigentumsübergang nach dem 1. Februar 2002. Oft ist das nicht Ihrer.
„Die alte Heizung muss jetzt raus.“
Die Austauschpflicht für alte Kessel ist mit dem GModG entfallen.
„Denkmal heißt automatisch befreit.“
Die Ausnahme greift ohne Antrag — aber nur, soweit Substanz oder Erscheinungsbild betroffen wären.
Was Sie nicht sofort tun müssen.
Vier Dinge, die in den ersten Wochen nach Erbfall oder Kauf regelmäßig übereilt entschieden werden — und die das Gesetz gar nicht von Ihnen verlangt.
Austauschpflicht ab 30 Betriebsjahren und 65-Prozent-Regel sind gestrichen. Ein alter Kessel darf weiterlaufen.
Für die Außenwand gibt es keine Nachrüstpflicht. Anforderungen entstehen erst, wenn Sie die Wand ohnehin anfassen.
Beim Erbfall entsteht keine Ausweispflicht. Sie brauchen ihn erst, wenn Sie verkaufen oder vermieten.
Dämmung, Lüftung und Heizung hängen aneinander. Sie gehören in eine Planung, nicht in die erste Woche.
Eine Ausnahme von der Ruhe: Feuchteschäden, ein undichtes Dach, offenliegende alte Mineralwolle oder Asbestzement warten nicht. Wer Schäden sieht, sichert zuerst.
Sechs Schritte. Jeder endet mit etwas, das Sie in der Hand halten.
- Eigentumsübergang datierenEin Datum, belegt durch ein Dokument — auf den Tag.
- Prüfen, ob die Pflicht Sie trifftGebäudetyp, Wohnungen und Nutzung am 1. Februar 2002.
- Frist bestimmenDie Eigentümerkette seit 2002 — und daraus Ihr Fristdatum.
- Oberste Geschossdecke aufnehmenAufbau, Dämmstärke, Ergebnis: erfüllt oder nicht.
- Leitungen im Keller aufnehmenListe mit Durchmessern und Fotos — vergleichbare Angebote.
- Ausnahmen prüfenDenkmal, Wirtschaftlichkeit, Bagatellgrenze — begründet eingeschätzt.
Dazu: Glossar mit zehn Begriffen aus Angeboten und Behördenbriefen, Tabelle der Mindestdämmdicken und der Selbsttest „Wo Sie stehen“.
Leitfaden kostenlos anfordern →Bevor Sie fragen.
Ich habe schon vor Jahren geerbt. Lohnt sich der Leitfaden noch?
Gerade dann. Sind die zwei Jahre verstrichen, ist die Maßnahme fällig — und gehört in die nächste ohnehin geplante Baumaßnahme, nicht in die Schublade. Schritt 03 zeigt, wie Sie das Datum sicher bestimmen.
Muss die alte Heizung jetzt raus?
Nein. Die Austauschpflicht für alte Kessel und die 65-Prozent-Regel sind mit dem GModG gestrichen. An ihre Stelle tritt ab 2029 eine stufenweise steigende Quote klimafreundlicher Brennstoffe. Das nimmt den Termindruck — nicht das Rechnen.
Das Haus steht unter Denkmalschutz. Bin ich befreit?
Die Ausnahme wirkt ohne Antrag, aber nur, soweit Substanz oder Erscheinungsbild betroffen wären. Die Erlaubnis nach dem Denkmalschutzgesetz Ihres Landes brauchen Sie für sichtbare Änderungen trotzdem. Schritt 06 ordnet das ein.
Gilt das auch bei Schenkung oder für eine Erbengemeinschaft?
Ja. Auch die unentgeltliche Übertragung ist ein Eigentümerwechsel. Bei einer Erbengemeinschaft gilt für alle Miterben dasselbe Datum; eine spätere Auseinandersetzung setzt die Frist nicht neu in Gang.
Ist das Rechtsberatung?
Nein. Der Leitfaden ordnet die technischen Anforderungen. Ob eine Ausnahme in Ihrem Fall trägt, entscheiden die untere Bauaufsicht, die Denkmalbehörde oder Ihre Rechtsberatung.
Was kostet mich das?
Nichts. Der Leitfaden kommt per E-Mail, nach einem Bestätigungsklick. Dazu alle zwei Wochen die Baupost mit Fällen aus der Praxis — abbestellbar mit einem Klick.
Thomas Tergan, Sustainabim
Ingenieurbüro für Sanierung, digitale sowie nachhaltige Ertüchtigung und Weiterentwicklung von Bestandsgebäuden, Dresden. Was hier steht, stammt nicht aus Fachbüchern, sondern aus Gebäuden, die wir aufgemessen, geöffnet und wieder instand gesetzt haben — einschließlich der Stellen, an denen es unangenehm wurde.
Ohne Ihren Klick in der E-Mail passiert nichts. So landet niemand in der Liste, der nicht selbst gefragt hat — und wir wissen, dass die Adresse stimmt.
Alle zwei Wochen ein Fall aus der Praxis: ein Fehler, der teuer wurde, oder eine Änderung bei Vorschriften und Förderung. Kein Versand ohne Anlass.
Der Abmeldelink steht unter jeder E-Mail und wirkt sofort, ohne Rückfrage. Ihre Adresse geben wir an niemanden weiter.
Geerbt oder gekauft. Und jetzt sanierungspflichtig?
Die Schlagzeilen sagen Sanierungspflicht. Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz verlangt zwei Bauteile und eine Frist — die oft früher abläuft, als Sie denken. Der Leitfaden zeigt in sechs Schritten, woran Sie sind.