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Ratgeber · Altbau und Bestand

Ratgeber zur Altbausanierung: Pflichten, Reihenfolge, Angebote, Förderung.

Kurze Antworten für Eigentümer:innen, Erben und Käufer von Altbauten — mit Fundstellen, ohne Schlagzeilen. Rechtsstand für die GModG-Artikel: seit 29.07.2026.

Kurzantwort

Welcher Artikel beantwortet meine Frage?

Vier Fragen, fünf Artikel. Was das Gebäudemodernisierungsgesetz von Erben und Käufern verlangt — und ab wann die Zwei-Jahres-Frist läuft. In welcher Reihenfolge ein Altbau saniert wird und was Sie sich dabei sparen können. Woran Sie erkennen, ob zwei Handwerkerangebote dasselbe anbieten. Und warum die Förderung an der Reihenfolge hängt, nicht an der Höhe.

Alle Artikel

01

Haus geerbt: Welche Sanierungspflichten gelten nach dem GModG?

Keine Vollsanierung, sondern zwei Nachrüstungen: oberste Geschossdecke und Leitungen in unbeheizten Räumen. Was das Gesetz verlangt, was nicht dazugehört und welche Ausnahmen es gibt.

  • Die zwei Pflichten mit U-Wert und Mindestdämmdicken
  • Heizung, Fassade, Energieausweis: was Sie nicht sofort tun müssen
  • Denkmal, Wirtschaftlichkeit, Bagatellgrenze
04

Handwerkerangebote im Altbau vergleichen: worauf es wirklich ankommt

Drei Angebote sind im Bestand selten drei Angebote. Was vor der ersten Anfrage feststehen muss, an welchen sechs Stellen Angebote auseinandergehen und welche Positionen ein günstiger Preis meist einfach weglässt.

  • Die Grundlage, ohne die kein Vergleich möglich ist
  • Sechs Stellen, an denen Angebote auseinandergehen
  • Checkliste mit neun Punkten für den Vergleich
Selbst prüfen

Läuft Ihre Frist schon?

Der Fristencheck beantwortet das in fünf Fragen, ohne Anmeldung — Ihre Antworten bleiben in Ihrem Browser. Der kostenlose Leitfaden führt danach in sechs Schritten durch Datum, Frist, Decke, Leitungen und Ausnahmen.

Sie wollen sanieren statt nur Pflichten klären? Dann führt der kostenlose Leitfaden „Altbau ohne Albtraum“ durch alle zehn Schritte. Ist eine Dämmung der Außenwand geplant, zeigt der Leitfaden „Der Anruf vor dem Antrag“, wie Sie klären, ob Ihr Haus als erhaltenswerte Bausubstanz gilt — und was Sie Ihre Gemeinde fragen, bevor die Dämmstärke feststeht. Geht es Ihnen weniger um Pflichten als um den Wert, zeigt der Leitfaden „Kein Gesetz zwingt Sie. Der Markt schon.“, was Käufer:innen und Banken für Energieklasse, Heizkosten und Investitionsstau vom Preis abziehen — und drei Schritte, mit denen Sie die eigenen Zahlen vor dem Verkauf zusammentragen: Energieausweis, Heizkosten, Sanierungsfahrplan. Was wir darüber hinaus für Ihr Haus tun können, steht unter Leistungen; für Dresden und Umgebung gibt es den Altbau-Check.

Ihr Haus, Ihre Frist: Sprechen wir darüber.

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