Geerbt oder gekauft: Welche Sanierungspflichten nach dem GModG wirklich gelten — und welche nicht
Seit dem 29. Juli 2026 ersetzt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) das Gebäudeenergiegesetz. Wer ein Haus erbt oder kauft, liest von Sanierungspflicht. Tatsächlich verlangt das Gesetz im Kern zwei Bauteile, keine Vollsanierung.
- Nachzurüsten sind die oberste Geschossdecke (U-Wert höchstens 0,24 W/(m²·K)) und die Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen in unbeheizten Räumen.
- Die Zwei-Jahres-Frist läuft ab dem ersten Eigentumsübergang nach dem 1. Februar 2002 — oft ist das nicht der eigene. Beim Erbfall zählt der Todestag, nicht der Grundbucheintrag.
- Die Austauschpflicht für alte Heizkessel und die 65-Prozent-Regel sind entfallen. Für die Außenwand gibt es keine Nachrüstpflicht.
- Beim Erbfall entsteht keine Pflicht zum Energieausweis. Gebraucht wird er erst, wenn verkauft oder vermietet wird.
Technische Einordnung auf Grundlage des Leitfadens „Geerbt oder gekauft“ (Stand September 2026), keine Rechtsberatung. Zum Leitfaden · Zum Fristencheck